Bundespolitik
Gerade in Baden-Württemberg, wo 15 der 30 Städte mit den höchsten Mieten liegen, und die Preissteigerungen durch eine Verdopplung oder sogar Verdreifachung der Nebenkosten besonders viele Menschen treffen, ist das neue Wohngeld wichtiger denn je.
Damit im Winter keiner in der kalten Wohnung sitzt hat die Ampel im Bund das Wohngeld verdoppelt – und den Kreis der Berechtigten verdreifacht.
Um herauszufinden wie viel Wohngeld ihr erhaltet oder wie ihr allgemein profitiert, könnt ihr den Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nutzen: https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner-2022-artikel.html oder den Entlastungsbot der SPD: https://www.spd.de/entlastungs-bot/
Das neue Wohngeld kommt! Ab dieser Woche beraten wir darüber im Bundestag, noch im Herbst wollen wir das neue Wohngeld beschließen. Ab dem 1.1.2023 soll die Reform in Kraft treten.
Moment, Wohngeld? Was war das noch gleich?
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, wenn man diese nicht aus eigener Kraft schultern kann. Ob und wie Ihr Anspruch habt, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und den Wohnkosten ab. Ob Ihr beim aktuellen Wohngeld antragsberechtigt sein, könnt Ihr aber auf der Website des Bundesbauministeriums über den Wohngeldrechner erfahren. Wichtig: Der Rechner bezieht sich (noch) nicht auf das neue Wohngeld, hier ist noch ein wenig Geduld gefragt!
Und das soll sich mit dem neuen Wohngeld Plus bald ändern:
---> Wir sorgen dafür, dass mehr Menschen Wohngeld erhalten. In Zahlen: statt 600.000 profitieren künftig 2 Millionen Haushalte.
---> Wir entlasten mit einer dauerhaften Heizkostenkomponente und einer Klimakomponente bei steigenden Wohnkosten. Die Heizkostenkomponente hilft langfristig gegen die hohen Energiepreise, die Klimakomponente federt zusätzliche Kosten aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen im Bestand und Neubau ab. So erhöhen wir das Wohngeld im Schnitt von rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat. Das entspricht einer Steigerung von 106 Prozent!
Mit dem Bürgergeld überwinden wir Hartz IV und bringen den Sozialstaat auf die Höhe der Zeit! Nun beraten wir den Gesetzentwurf zum Bürgergeld im Bundestag.
Zum 1.1.2023 soll das Bürgergeld an den Start gehen. Damit setzen wir eines der wichtigsten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und geben den Menschen Sicherheit und die Chance auf ein selbstbestimmtes Leben – auch dann, wenn es mal nicht so läuft!
Was macht das Bürgergeld besser als Hartz IV? Mit dem Bürgergeld geben wir Menschen mehr Sicherheit, wenn sie in eine schwierige Lebenslage geraten. Wer Hilfe braucht, muss keine Angst mehr haben, sofort die Wohnung oder das Ersparte zu verlieren.
Mit einer Karenzzeit für Wohnen und (angemessenes) Vermögen in den ersten zwei Jahren sorgen wir dafür, dass alles erstmal bleiben kann wie gewohnt. Das hilft Betroffenen, wieder auf die Füße zu kommen. Außerdem werden die Regelsätze deutlich erhöht. Preisentwicklungen werden schneller berücksichtigt. Damit wird das Bürgergeld krisenfester.
Ganz wichtig: Wir bringen Menschen mit dem Bürgergeld besser und gezielter in Arbeit! Aus- und Weiterbildungen werden beispielsweise mit finanziellen Anreizen wie einem monatlichen Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus unterstützt. Mit einem neuen Coaching-Angebot und der Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes unterstützen wir Menschen, die es besonders schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Arbeit bedeutet nämlich auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Denn es gilt: Menschen wollen arbeiten – das berücksichtigt das neue Bürgergeld.
In der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause haben wir im Bundestag mit dem "Osterpaket" das bisher größte Energiepaket Deutschlands beschlossen, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu vereinfachen und deutlich zu beschleunigen. Zudem haben wir verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht, um vorbereitet zu sein, sollte Russland kein Gas mehr liefern. Neben vielfältigen Entlastungen, die in diesem Monat in Kraft getreten sind, erarbeitet Olaf Scholz in der Konzertierten Aktion gemeinsam mit Gewerkschaften und Arbeitgebern Lösungen, um die Menschen von den derzeit hohen Preisen zu entlasten.
Morgen geht es im Bundestag um die Streichung des Artikels 219a und einen Schluss der Kriminalisierung von Ärzt:innen, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Das ist wichtig, denn wir wollen mehr Selbstbestimmung ermöglichen und für alle mehr niedrigschwellige Beratungsangebote sicherstellen.
Worum geht es?
Ärzt:innen werden durch §219a kriminalisiert, wenn sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Diese Kriminalisierung führt zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgungssituation. Besonders im ländlichen Raum sind kaum noch Ärzt:innen anzutreffen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen können.