SPD Korntal-Münchingen

Wir erhöhen das Kindergeld auf 250 Euro! 

Gute Neuigkeiten! Wir erhöhen das Kindergeld auf 250 Euro! 
Darauf haben sich die Ampel-Fraktionen geeinigt. Die Erhöhung tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft!

Damit legen wir bei der Entlastung von Familien nochmal eine Schippe drauf und sorgen für den größten Schritt, den es beim Kindergeld je gab. Besonders für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ist das eine wichtige zusätzliche monatliche Entlastung.

Für uns als SPD-Fraktion ist das ein starkes und gerade in dieser schwierigen Zeit richtiges Signal für Solidarität und Zusammenhalt in unserem Land.
 

Bund und Länder haben sich geeinigt: Das digitale, bundesweit gültige #Deutschlandticket kommt!

Bund und Länder haben sich geeinigt: Das digitale, bundesweit gültige #Deutschlandticket kommt. Die ÖPNV-Flat soll für 49 Euro im Monat erhältlich sein und schnellstmöglich an den Start gehen.

Weitere Entlastung bei Energiekosten

200 Milliarden Euro. Diese Summe stellen wir bereit, um bei den stark gestiegenen Energiekosten unter anderem mit einer Strom- und Gaspreisbremse zu unterstützen. Jetzt haben sich Bund und Länder auf erste Eckpunkte dazu geeinigt. Sie sollen unter anderem für Verbraucher:innen, kleine und mittlere Unternehmen sowie soziale Einrichtungen gelten. Das ist geplant:

--> In einer ersten Soforthilfe übernimmt der Bund den Abschlag für Gas und Fernwärme für Dezember. Das hat die Bundesregierung gestern beschlossen.
--> Mit dieser Dezemberhilfe überbrücken wir die Zeit bis zum Start der Gaspreisbremse, die spätestens zum 1. März 2023, möglichst aber schon rückwirkend zum 1. Februar 2023 kommen soll. Sie sieht einen maximalen Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs vor. Bei Fernwärme 9,5 Cent.
--> Die Strompreisbremse soll möglichst zum 1. Januar 2023 greifen. Geplant ist hier ein maximaler Strompreis von 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
--> Besondere Regelungen soll es für Härtefälle geben. Spezielle Unterstützung ist etwa auch für Krankenhäuser, Unikliniken, Pflegeeinrichtungen und soziale Dienstleister vorgesehen.

In den nächsten Wochen werden wir uns mit diesen Punkten intensiv im Parlament beschäftigen. Hier werden wir uns auch für eine gerechte Lösung für diejenigen einsetzen, die mit Öl und Holzpellets heizen.

Wir lassen niemanden alleine. Deutschland packt das!

Soforthilfe: Bund übernimmt Dezember-Abschlag

Der Winter steht vor der Tür. Und damit steigt auch die finanzielle Belastung der hohen Energiekosten. Damit niemand das alleine stemmen muss, wird der Bund die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme im Dezember übernehmen. Das hat die Bundesregierung beschlossen und kommt jetzt bald ins Parlament. Und so soll es aussehen:

Man bekommt entweder die für Dezember veranschlagte Abschlagszahlung erst gar nicht von Eurem Gasanbieter abgebucht oder der Abschlag wird zwar abgebucht, aber unverzüglich wieder zurückerstattet. Das hängt vom jeweiligen Energielieferanten ab. In beiden Fällen soll das automatisch passieren.

Wenn man keinen direkten Vertrag mit einem Energielieferanten habt, sondern der Verbrauch von Gas oder Fernwärme über die jährliche Betriebskostenabrechnung abgerechnet wird, erhält man die Entlastung von seinen Vermieter:innen im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Auch hier soll gelten: Das läuft automatisch ohne Antrag.

Wir lassen niemanden alleine. Mit der Dezember-Hilfe machen wir einen wichtigen Schritt, bevor im kommenden Jahr die Strom- und Gaspreisbremsen an den Start gehen. Deutschland packt das!
 

Wir entlasten Rentner:innen mit einer Direktzahlung von den hohen Energiekosten!

Wir entlasten Rentner:innen mit einer Direktzahlung von den hohen Energiekosten! Im Dezember wird eine steuerpflichtige Energiepreispauschale von 300 Euro ausgezahlt. ????

Rentner:innen erhalten die 300 Euro zusätzlich, um die hohen Energiekosten abzufedern. Ganz automatisch, ohne Antrag! Darum haben wir uns letzte Woche im Bundestag gekümmert.

 

Hier die Antworten zu den wichtigsten Fragen:

 

Wie und wann kommt die Energiepreispauschale?

Die Einmalzahlung erfolgt automatisch durch die Rentenzahlstellen bis zum 15. Dezember.

 

Wer hat Anspruch?

Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Aber auch Pensionär:innen des Bundes, Versorgungsbeziehende nach dem Soldatenversorgungsgesetz sowie Rentenbeziehende bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bekommen die Energiepreispauschale.

Wichtig: Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.

 

Muss die Energiepreispauschale versteuert werden?

Und wird sie auf Sozialleistungen angerechnet?

Die Energiepreispauschale soll im Sinne der Steuergerechtigkeit der Steuerpflicht unterliegen. Sie wird aber nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet und unterliegt auch nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.