SPD Korntal-Münchingen

SPD fordert Bündnis für bezahlbaren Wohnraum

Veröffentlicht am 05.12.2017 in Kreistagsfraktion

Die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) des Kreistages des Landkreises Ludwigsburg stellt folgenden Antrag:

Der Landkreises Ludwigsburg strebt ein „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ nach dem Böblinger Vorbild an. Des Weiteren prüft die Verwaltung, inwieweit eine Nachahmung des Karlsruher Modells zur Wohnraumakquise in Zusammenarbeit mit der Wohnungslosenhilfe für den gesamten Landkreis organisatorisch und finanziell Sinn ergibt und setzt dieses Modell bei positivem Prüfungsergebnis schrittweise um in Zusammenarbeit mit den in diesem Bereich tätigen Akteuren.

 

Begründung:

Als erstes Zwischenergebnis der Veranstaltung zum Thema „Bezahlbarer Wohnraum“ am 28.11.2017 ist es aus unserer Sicht wünschenswert, dass sowohl ein „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ nach dem Böblinger Vorbild geschaffen wird (inklusive prominente Verortung auf der Landkreis-Homepage), sowie die Prüfung einer Nachahmung des Karlsruher Modells für die Wohnraumakquise zu prüfen und ggfs. umzusetzen ist.

Das „Bündnis für bezahlbaren Wohnraum“ nach dem Böblinger Vorbild ist ohne nennenswerte Kosten und kurzfristig machbar und sollte daher rasch umgesetzt

werden, auch um ein Zeichen zu setzen, dass der Landkreis sich um dieses immens wichtige Thema mit Nachdruck kümmern wird.

Eine Nachahmung des Karlsruher Modells zur Wohnraumakquise, um speziell sozial Benachteiligten adäquaten Wohnraum zu verschaffen ist zumindest zu prüfen und bei einem positiven Prüfungsverlauf schrittweise umzusetzen. Selbst falls die Kosten-/Nutzen-Analyse nicht so positiv ausfallen sollte, wie der Karlsruher Referent dargestellt hat, so ist diesbezüglich eine Entlastung des Sozialhaushalts zu erwarten.

Da es in 4 Kreiskommunen bereits ähnliche Aktivitäten der Wohnungslosenhilfe gibt wäre die Zusammenarbeit mit dieser sinnvoll und würde vermutlich den Start in dieses Thema zusätzlich erleichtern.

Wir bitten, den Antrag entsprechend der Geschäftsordnung des Kreistags den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

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